Spenden die voranbringen
Ihre Spende zur Erfüllung unserer gemeinnützigen Arbeit
Zweckgebunden Spenden
Wenn Sie uns Ihre Spende zweckgebunden entsprechen dem Stiftungszweck oder einem aktuellen Aufruf für eine spezielle Aktion zukommen lassen möchten, bitten wir um einen Vermerk des Kennwortes auf dem Überweiser.
Verwaltungskosten
Ihre Spenden werden zu 100% für den Stiftungszweck eingesetzt, die laufenden Verwaltungskosten werden durch eine zusätzliche jährliche Spende des Stifters aufgebracht.
Spendenquittung
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden (§50 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b EStDV). Unabhängig davon werden wir für Spenden ab 50 Euro eine Spendenquittung spätestens zu Beginn des Folgejahres ausstellen, wenn die Adresse auf dem Überweiser angegeben wird.
Sollten Sie unserer Stiftung eine Spende zukommen lassen, bedanken wir uns bereits jetzt sehr herzlich auch im Namen der Begünstigten.